Zusatzinformationen zur Ausbildung

1. Berufsbezeichnung
Fachinformatiker/-in mit der Fachrichtung Anwendungsentwicklung

2. Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Die Struktur und Zielsetzung der Ausbildung gibt vor, daß während der gesamten Ausbildungszeit 18 Monate gemeinsame Kenntnisse und Fertigkeiten für eine Berufstätigkeit in der IT-Technik vom Betrieb und der Berufsschule zu vermitteln sind. Weitere 18 Monate sind für die Vermittlung unterschiedlicher berufsspezifischer Kenntnisse und Fertigkeiten während der gesamten Ausbildungszeit durch den Betrieb und der Berufsschule vorgesehen.

3. Arbeitsgebiet
Fachinformatiker/-innen mit der Fachrichtung Anwendungsentwicklung setzen fachspezifische Anforderung in komplexe Hard- und Softwaresysteme um. Sie analysieren, planen und realisieren IT-Systeme. Die Einführung neuer Systeme und die Modifizierung bestehender IT-Systeme gehört genauso zum Arbeitsgebiet wie die fachliche Beratung, Betreuung und Schulung von Kunden und Benutzern. Typische Arbeitsgebiete sind die kaufmännischen Systeme, technische Systeme, Expertensysteme, mathematisch-wissenschaftliche Systeme und Multimedia-Systeme.

4. Berufliche Fähigkeiten
Fachinformatiker/-innen mit der Fachrichtung Anwendungsentwicklung
  • konzipieren und realisieren kundenspezifische Softwareanwendungen
  • testen und dokumentieren Softwareanwendungen
  • modifizieren bestehende Softwareanwendungen
  • wenden Werkzeuge bei der Softwareentwicklung an
  • entwickeln anwendungsgerechte und ergonomische Bedieneroberflächen
  • beheben Fehler durch Einsatz von Expertensystemen- und Diagnosesystemen
  • beraten und schulen die Benutzer von Systemen
5. Kundenorientierte Dienstleistungsqualifikation
Fachinformatiker/-innen mit der Fachrichtung Anwendungsentwicklung
  • bauen Kundenkontakte auf und stellen sich auf spezifische Kundenbedürfnisse ein
  • beteiligen sich prozess-orientiert an Problemlösungen und den konkreten Leistungserstellungen
  • integrieren die Dienstleistung in die jeweiligen Abläufe von Prozessen.

6. Welche Voraussetzungen sollte der/die Auszubildende mitbringen?
Die Bewerberinnen und Bewerber sollten über eine gute Auffassungsgabe verfügen sowie mathematische und physikalische Grundkenntnisse haben. Es muss die Bereitschaft vorhanden sein, sich im Team in technisch-beratenden Tätigkeitsfeldern die fachliche Kompetenz anzueignen, um im Innen- und Außendienst flexibel einsetzbar zu sein.
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